Welche Versicherung zahlt was

Man denkt immer, man ist gut und für alles versichert. Im Schadenfall stellt man dann aber fest, dass sich dies doch komplizierter gestaltet, als man denkt und nicht immer alles versichert ist. In Betracht kommen beim Eigentümer bzw. Vermieter eines Gebäudes die Gebäudeversicherung, Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung, beim Mieter nur die Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung. Grundsätzlich zählt zur Schadenstragung beim Wasserschaden: Gebäudeversicherung - Schaden an der Gebäudesubstanz und Trocknungskosten Hausratversicherung - Schaden am eigenen Hausrat Haftpflichtversicherung - Schaden an fremden Hausrat und Trocknungskosten Hausratversicherung Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die an beweglichen Dingen sowie Mobiliar in Ihrer Wohnung entstehen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Wasserschaden durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser entstand. Der eigentliche Versicherungsfall ist hier die Einwirkung des Wassers auf den Hausrat am Schadenort. Auch wenn das Leitungswasser von außen in die Wohnung eindrang und einen Wasserschaden am Hausrat bewirkte. In der Regel sind folgende Wasserschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: Schäden durch Reinigungs- oder Planschwasser Schäden durch aufsteigendes Grundwasser Schäden durch Rückstau Schäden durch ausgetretenes Wasser aus Aquarien bzw. Wasserbetten Wohngebäudeversicherung Die Gebäudeversicherung deckt im Schadenfall die Kosten für Reparatur und Instandsetzung ab. Das umfasst Schäden am Gebäude sowie dessen fest verbundener Bestandteile wie z.Bsp. Wasserleitungen, Waschbecken, Wasseruhren, Wasserhähnen, Heizkörper, Boiler- oder Heizkessel. Generell nicht bei der Wohngebäudeversicherung versichert sind leerstehende Gebäude. Also Gebäude, die entweder gerade gebaut und noch nicht bezugsfertig sind oder die wegen großer Umbaumaßnahme ausgeräumt wurden und momentan nicht bewohnt werden können. Privathaftpflichtversicherung Hat Ihr Nachbar einen Wasserschaden und wirkt sich dieser auf Ihre Wohnung aus, muss er über seine Haftpflichtversicherung Ihnen Schadenersatz leisten. Seinen eigenen Schaden ersetzt seine Hausratversicherung. Elementarschadenversicherung Die Elementarschadenversicherung ist als Zusatz zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung möglich. Führt eine Überschwemmung oder Starkregen dazu, dass der Keller oder Ihre Wohnung voller Wasser läuft, zahlt weder Ihre Gebäude- oder Hausratversicherung für diesen Wasserschaden. In diesem speziellen Schadenfall übernimmt die Elementarschadenversicherung die Reparaturkosten im und am Haus sowie die Sanierung des Gebäudes oder erstattet den Wiederbeschaffungspreis für zerstörtes Hab und Gut.