Datenschutzbeauftragter

Datengeheimnis

Unterweisung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) und die GDPR-Anforderungen. Schulung der Risiken und Auswirkungen, welche eine unangemessene Datennutzung nach sich zieht.

Ansprechpartner

Beantwortung konkreter Anfragen von Mitarbeitern und Kunden zum Datenschutz. Beratung der Geschäftsführung und Fachabteilungen, im Hinblick auf Fragestellungen rund um den Datenschutz, wie z. B. die datenschutzkonforme Umsetzung neuer Projekte im Bereich Arbeitnehmerdatenschutz oder zum Thema Auftragsdatenverarbeitung.

Prüfung

Prüfung und Optimierung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Optimierung der technischen und organisatorischen Abläufe der Datenerhebung und -verarbeitung. Begleitung von Prüfungen durch Aufsichtsbehörden im Unternehmen.

Verwaltung

Erstellung und Verwaltung der Verfahrensverzeichnisse für die Bereiche, die personenbezogene Daten verarbeiten, sowie Betriebsvereinbarungen oder Verträgen im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG.

Richtlinien

Aufbau einer Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen und die Entwicklung betrieblicher Anweisungen/Richtlinien. Gestaltung von Outsourcing-Verträgen im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung.

Öffentlichkeit

Die öffentlichkeitswirksame Darstellung von Datenschutzmaßnahmen.